Erblehen durch Pfalzgraf bei Rhein Ruprecht I. (1353)

Die Burgmannen Ritter Werner von Schönberg und Edelknecht Heinrich von Steger wurden 1353 von Pfalzgraf Ruprecht I. mit einem Haus unter der Stromburg belehnt, wofür diese zu deren Verteidigung verpflichtet wurden.
Am gleichen Tag belehnte der Pfalzgraf diese auch noch mit Wäldern, Wiesen und Äckern unterhalb der "alten Burg" zu Stromberg.

 

Quelle:
Joachim Spiegel
Urkundenwesen, Kanzlei, Rat und Regierungssystem Ruprechts I. (1309-1390)
Seite 459-460 Die Burgmänner auf Stromberg (1353)

 

Diese Belehnung im Jahre 1353 ist der aktuell älteste Beleg, in welchem unmittelbar auf die Burg auf dem Pfarrköpfchen, der Alten Stromburg, Bezug genommen wird,  und zumindest die ehemalige Existenz einer Burganlage belegt.

 

In einer weiteren Lehnsurkunde aus dem Jahre 1401 von Pfalzgraf Ruprecht III. wird ein weiteres Mal auf die Burganlage auf dem Pfarrköpfchen "Alte Stromburg" Bezug genommen.
(siehe Urkunde von 1401)

 

Im Laufe der Jahrhunderte ist in der Stromberger Bevölkerung die Kenntnis um eine mittelalterliche Burganlage auf dem Pfarrköpfchen verloren gegangen, nicht aber die Kenntnis um Mauerwerk, welches man bis zuletzt als für römerzeitlich hielt. Erst die deswegen  veranlassten  archäologische Ausgrabung von 1984-1988 und deren Ergebnisse brachten die Anlage auf dem Pfarrköpfchen wieder zurück  in die Stromberger Geschichte des Mittelalters als "dritte" Stromberger Burg (Alte Stromburg, Stromburg, Burg Gollenfels).

Die damit verbundene Konkurrenzsituation mit der Stromburg auf dem gegenüberliegenden Schloßberg bleibt wegen dort fehlender archäologischer Ausgrabungen ungeklärt. Doch lässt sich keine Bauform der heutigen Stromburg sicher in das 12. Jahrhundert verweisen.

 

Deshalb kann die Burg auf dem Pfarrköpfchen  für einen  archäologisch bestimmbaren Zeitraum von ca. der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zur Aufgabe Ende des 12. bzw. Anfang des 13. Jahrhunderts als die "Stromburg" gelten.

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