Erzbischof Ruthard von Mainz übergibt in einer Urkunde 1090 dem Kloster St. Alban die verfallene Kirche zu Höchst mit der Bestimmung daselbst ein Mönchskloster zu gründen


 

"...et cum omni iure, aquis, pascuis, exitibus et reditibus per manum advocati Wolfframmi de Strumburc, eo videlicet pacto ut supradictus abbas destructa ...


 

“Hi sunt testes …. Bertholfus comes de Stromburc et filius eius Bertholfus."

 

 

Quellen:
Manfred Stimmig,    Mainzer Urkundenbuch (Erster Band) Nr. 374 Seiten 272-274

 

Zeugen sind unter anderen Graf Bertholfus von Stromburg und sein gleichnamiger Sohn Bertholfus.


Dies ist die zweite Urkunde (die erste von 1056) in der ein Graf Bertholfus sich von Stromburg nennt. Es gibt auch einen gleichnamigen Sohn.

Beim Grafen Bertholdus von Stromburg handelt es sich um den Bruder des Nahegaugrafen  Emicho V., welche beide als Zeugen in der Urkunde von 1074 genannt sind.


 

Auch ist ein „Vogt“ (advocati = römischer Beamter) Wolfframmi de Strumburc in der Urkunde benannt. Über dessen Verwandtschaftsverhältnis ist aber nichts weiter bekannt.

 

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